AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Reinickendorfer Branchenindex (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

I) Die TACO GmbH, im folgenden TACO genannt, betreibt im Internet den Reinickendorfer Branchenindex. Sie erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
II) Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Der Auftrag kommt erst zustande durch erfolgte Bestätigung des Auftrages seitens TACO oder die online erfolgte Verbreitung der Werbung.

2. Leistungsumfang

I) Im Rahmen der Realisierung von Internet-Plattformen übernimmt TACO die Platzierung von Werbeflächen sowie die Erstellung von Internet-Seiten.

3. Material

I) Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei sowie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ausgeliefert werden und sich für die vereinbarten Zwecke eignen. Der Werbetreibende hat zu prüfen, ob durch die Schaltung der Werbung Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
II) Grafiken und Codes müssen in einem geeigneten Format angeliefert werden. Das Material muss rechtzeitig vor Beginn der Schaltung bei TACO vorliegen. Die Anlieferung der Daten kann per E-Mail an die Adresse info@taco.de erfolgen. Für die Zusendung von Datenträgern gilt folgende Postadresse: TACO GmbH, Großkopfstraße 8, 13403 Berlin.
III) Erfolgt die Erstellung von Werbeformen durch TACO, so müssen die Materialien bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Schaltung angeliefert sein. TACO übernimmt für das gelieferte Material keine Verantwortung. Diese liegt allein beim Werbetreibenden. TACO ist nicht verpflichtet, das Material zu archivieren oder an den Werbetreibenden zurückzuliefern.

4. Urheber-Rechte

I) Im Verhältnis zu TACO trägt allein der Werbetreibende die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbung. Der Werbetreibende bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Verbreitung auf einem Online-Dienst erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Dateien (z. B. Texte, Fotos, Graphiken, Tonträger und Videobänder usw.) erworben hat. Der Werbetreibende stellt TACO von allen Ansprüchen Dritter frei, die dieser aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen. TACO ist nicht verpflichtet, Werbung auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu prüfen.

5. Gesetzes- und sittenwidrige Inhalte

I) Der Werbetreibende gewährleistet, dass die Inhalte der Werbung und die Inhalte der durch die URL angewählten Seiten nicht gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstoßen. TACO ist berechtigt, derartige Werbung und Links aus dem Angebot zu entfernen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. TACO wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme in Kenntnis setzen. Ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch des Werbetreibenden entsteht hierdurch nicht. Der Werbetreibende wird TACO von allen Forderungen und Schäden Dritter freistellen, die durch diese Form der Werbung entstehen.

6. Freigabe

I) TACO ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material zu bearbeiten und - soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam - Änderungen oder Korrekturen an diesem vorzunehmen. TACO ist berechtigt, die bearbeitete Vorlage dem Werbetreibenden zur Freigabe zu übersenden, in diesem Fall ist der Werbetreibende verpflichtet, unverzüglich schriftlich oder durch E-Mail die Freigabe zu erklären.
II) Der Werbetreibende ist verpflichtet, die Werbung unmittelbar nach der öffentlichen Freischaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Einschaltungswoche zu reklamieren, andernfalls gilt die Werbung als genehmigt.
III) TACO macht keinerlei Zusicherungen über die mögliche Reihenfolge der Werbeschaltungen, strebt aber im Interesse des Werbetreibenden eine bestmögliche Platzierung an.

7. Konkurrenzausschluss

I) Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

8. Kennzeichnung

I) Werbung, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht auf den ersten Blick als Werbung erkennbar ist, wird als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

9. Entgelte & Rückbelastung

I) Der Werbetreibende zahlt für seine Werbeschaltungen für eine vorher vereinbarte Dauer, einen vorher vereinbarten, andernfalls einen der jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Festpreis.
II) Die Rechnungsstellung erfolgt mit Beginn der Schaltung. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
III) In Fällen höherer Gewalt z.B. Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen u.ä., die nicht im Verantwortungsbereich von TACO liegen, behält TACO den Anspruch auf das volle Entgelt.
IV) Gerät der Werbetreibende mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, entfällt der gewährte Rabatt. Wird ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder werden zusätzliche Dispositionen erteilt, hat der Werbetreibende Anspruch auf einen dem Gesamtauftrag entsprechenden rückwirkenden Rabatt gemäß Vertrag. Der Rabatt wird nach Vertragsende abgerechnet.

10. Preisangleich

I) TACO ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte bei Vertragslaufzeiten über 12 Monaten anzupassen. TACO teilt dies dem Werbetreibenden einen Monat vor dem Änderungstermin per Telefax, Brief oder E-Mail mit. Der Werbetreibende ist in diesem Fall berechtigt, der Erhöhung binnen zwei Wochen vor dem Erhöhungstermin schriftlich zu widersprechen. Macht der Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Erhöhungstermin die neuen Entgelte. TACO wird zu Beginn der Frist auf die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Werbetreibende der Erhöhung, so ist TACO berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Erhöhungstermin zu kündigen.

11. Gewährleistung und Haftung

I) TACO leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigt, bestehen nicht. Mängel sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
II) TACO ist zur Nachbesserung berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbetreibenden erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch TACO zu, sofern dem Werbetreibendem eine Nachbesserung zumutbar ist.
III) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber TACO wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Unberührt von diesem Haftungsausschluss bleiben Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Der Haftungsausschluss umfasst nicht Ansprüche wegen Verstoßes gegen vertragliche Kardinalpflichten oder Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften.
IV) Für von TACO nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet TACO nicht.
V) Die Haftung von TACO für die Wiederbeschaffung von Daten ist zusätzlich dahingehend beschränkt, dass eine Haftung nur besteht, wenn der Werbetreibende sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial - das in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird - mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
VI) Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

12. Vertragsdauer und Kündigung

Das Vertragsverhältnis bei Indexeinträgen wird zunächst für eine Grundlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Die Laufzeit verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Das Vertragsverhältnis für Werbe-Bild-Anzeigen wird für eine Laufzeit von mindestens einem Monat abgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt vor, wenn eine Partei trotz schriftlicher Abmahnung mit Kündigungsandrohung nachhaltig die Pflichten aus diesem Vertrag nicht erfüllt.

13. Geheimhaltung, Datenschutz

I) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten die TACO unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
II) Der Werbetreibende wird gemäß § 33 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass TACO seine Daten in maschinenlesbarer Form verarbeitet.
III) TACO ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistung Dritter bedient, die Daten weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist.
IV) TACO steht dafür ein, dass alle Personen, die von TACO mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich TACO interner Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.

14. Sonstiges

I) Erfüllungsort ist Berlin, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung und die Beendigung des Vertrages ist der jeweilige Sitz von TACO.
II) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
III) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die aufgrund der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der TACO-Kunden gebunden.

TACO GmbH


Berlin, Mai 2006

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